Wahlärztin

Ich bin aus Überzeugung Wahlärztin. Dies ermöglicht mir meinen Patienten ausreichend Zeit zu widmen, um auf alle Fragen einzugehen und eine individuelle Betreuung sowie eine ausführliche Beratung zu gewährleisten.

Krankenkassen honorieren hingegen einzelne Leistungen wie z.B. eine Injektion.

Das Honorar für meine ärztliche Behandlung wird im ersten Schritt vom Patienten beglichen, der anschließend die Möglichkeit hat, die Honorarnote bei seiner jeweiligen Versicherung einzureichen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der jeweiligen Sozialversicherung. Grundsätzlich besteht Anspruch auf 80% des Beitrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhält (entspricht nicht 80% des Wahlarzthonorars!)

Die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist hingegen kostenfrei.